Neuigkeiten

Kommende Termine:

08.-17.02.: Ausstellung des TTH im NRW Landtag, Düsseldorf
08.03.: Fördermittel für innovative Handwerksbetriebe, Köln

Der TTH im NRW-Landtag

Unter dem Titel „Innovationen & Energieeffizienz - Technologietransfer im Handwerk“ zeigt der TTH ab dem 8. Februar im nordrhein-westfälischen Landtag in Düsseldorf Beispiele für die höchst erfolgreiche Zusammenarbei zwischen Handwerk und Wissenschaft, die vom TTH begleitet wurde.
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Namensrecht und Marke

Die beiden Vorträge von Rechtsanwalt Martin Boden zu den Themen Marken- und Namensrechte sowie Domains und Impressum und der Vortrag Recherche zu Namen und Marken von Herrn Kübel wurden uns freundlicherweise zum kostenfreien Download zur Verfügung gestellt. Sie finden Sie in unserem Servicebereich unter dem Punkt Veranstaltungen oder im Veranstaltungsrückblick.
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DAS INNOVATIONSWERK zum Download

Die vom TTH entwickelte Broschüre "DAS INNOVATIONSWERK" steht ab sofort für alle interessierten Handwerksunternehmerinnen und -unternehmer zum Download im Servicebereich oder auf der Innovationswerkseite bereit. Die Broschüre zeigt die wichtigsten Stationen auf dem Weg zu einer Innovation auf (die vier Werkstätten) und stellt das kostenlose Dienstleistungsangebot des TTH für alle Handwerksunternehmen in Bezug auf Innovationen vor.
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LGH NRW Ziel 2 Programm Europäische Union LAND NRW

Innovationsgutschein NRW

Innovationsgutschein NRW
 

Laufzeit des Programms:

01.12.2008 bis 31.12.2011, ab 16.04.2009 themenoffen


Antragsberechtigte:

KMU (EU-Def.) aus NRW


Gegenstand, Art & Höhe der Förderung:

2 Gutscheintypen:

  1. Innovationsgutschein B
    für externe wissenschaftliche Beratungstätigkeiten zur Umsetzung innovativer Ideen (z.B. Technologierecherchen, Marktanalysen, Werkstoffstudien, Fertigungsstudien, Machbar-keitsstudien etc.)

    max. Förderung: 5.000€
  2. Innovationsgutschein F+E
    für externe wissenschaftliche Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zur Umsetzung innovativer Ideen (z.B. Konstruktionsleistungen, Prototypenbau, Produkttests etc.)

    max. Förderung: 10.000€


Mögliche Themenfelder:

Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen. Auch wesentliche qualitative Verbesserungen bestehender Produkte und Dienstleistungen können gefördert werden.


Zur Beratung zugelassene Forschungseinrichtungen:

Hochschulen und Forschungseinrichtungen der EU (staatliche bzw. staatlich anerkannte). Im Zweifelsfall Einzelentscheidung.
Auswahl muss bei Antragstellung erfolgt sein, Vertrag darf erst nach Bewilligung abgeschlossen werden.

Antragstellung/Verfahren:

Laufende Antragstellung