Innovationsgutschein NRW
Laufzeit des Programms:
01.12.2008 bis 31.12.2011, ab 16.04.2009 themenoffen
Antragsberechtigte:
KMU (EU-Def.) aus NRW
Gegenstand, Art & Höhe der Förderung:
2 Gutscheintypen:
- Innovationsgutschein B
für externe wissenschaftliche Beratungstätigkeiten zur Umsetzung innovativer Ideen (z.B. Technologierecherchen, Marktanalysen, Werkstoffstudien, Fertigungsstudien, Machbar-keitsstudien etc.)
max. Förderung: 5.000€ - Innovationsgutschein F+E
für externe wissenschaftliche Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zur Umsetzung innovativer Ideen (z.B. Konstruktionsleistungen, Prototypenbau, Produkttests etc.)
max. Förderung: 10.000€
- Förderquote bei beiden Typen: max. 50% der Ausgaben, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungseinrichtung in Rechnung gestellt wurde
- Kleine Unternehmen nach EU-Definition werden mit 80% gefördert
- Kombination beider Typen ist möglich (erst B, dann F+E)
- Während der Laufzeit des Programms je 1 Gutschein B und F+E in einem Zeitraum von 2 Jahren
Mögliche Themenfelder:
Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen. Auch wesentliche qualitative Verbesserungen bestehender Produkte und Dienstleistungen können gefördert werden.
Zur Beratung zugelassene Forschungseinrichtungen:
Hochschulen und Forschungseinrichtungen der EU (staatliche bzw. staatlich anerkannte). Im Zweifelsfall Einzelentscheidung.
Auswahl muss bei Antragstellung erfolgt sein, Vertrag darf erst nach Bewilligung abgeschlossen werden.
Antragstellung/Verfahren:
- Unternehmen stellt Antrag bei der InnovationsAllianz NRW (www.innovationsallianz.nrw.de)
- MIWFT NRW stellt Bewilligungsbescheid aus
- InnovationsAllianz schickt Innovationsgutschein an Unternehmen (soll innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung erfolgen)
- Unternehmen schließt Projekt nach spätestens 1 Jahr ab und reicht Abrechnungsunterlagen/Verwendungsnachweis/Innovationsgutschein beim MIWFT NRW ein. Nach Prüfung zahlt MIWFT die Mittel aus.
- Neben dem Innovationsgutschein stehen kleinen und mittelständischen Unternehmen auch der Innovationsassistent und das Innovationsdarlehen als Förderinstrument zu Verfügung. Weitere Informationen unter Mittelstand.innovativ!
Laufende Antragstellung




