BMWi-Innovationsgutschein - go-inno – Förderbedingungen
Laufzeit des Programms:
1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2013
Antragsberechtigte (NRW):
Kleine Unternehmen** mit Sitz des Unternehmens in Deutschland.
Ausnahme:
Bis 31. Dezember 2010 können auch Unternehmen, die weniger als 100 Personen beschäftigen, einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von weniger als 20 Mio. EUR haben, gefördert werden.
Gegenstand, Art & Höhe der Förderung:
Gefördert werden externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und Prozessinnovationen durch autorisierte Beratungsunterneh-men.
Das Programm ist modular aufgebaut. Es gibt (optional) 3 Leistungsstufen sowie eine limitierte Initialberatung.
Die Förderquote für alle Leistungsstufen beträgt 50 % (außer Initialberatung).
Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 800 € förderfähig.
- Stufe: Unternehmens-/Technologieaudit oder Machbarkeitsstudie
A: Unternehmens-/Technologieaudit:
- Erarbeitung eines Stärken-Schwächen-Profils des Unternehmens (technische Leistungsfähigkeit; Potenziale bei Produkten, Technologien sowie Forschung und Entwicklung; wirtschaftliche Lage und Marktsituation)
- Vorprüfung der technisch/technologischen, betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Machbarkeit
- Vorprüfung der Marktfähigkeit des Innovationsvorhabens
- Ermittlung der voraussichtlichen Kosten, ggf. Auswahl und Beauftragung eines exter-nen Technologiegebers
- Entwicklung eines Finanzierungsplanes
- Abschätzung des Zeitbedarfs
- Qualitative Einschätzung des Erfolgs der Umsetzung des Konzeptes.
- Unternehmens-/Technologie-Audit: bis zu 5 Beratertage
- Machbarkeitsstudie: bis zu 8 Beratertage
- Machbarkeitsstudie bei der Einbeziehung von sachverständigen Dritten: 10 Beratertage
Förderung: - Stufe: Realisierungskonzept
- Technologiebewertung auf der Grundlage von Markteinschätzung und Marktanalysen
- Erarbeitung des Realisierungskonzeptes
- Ermittlung geeigneter Technologiegeber und Finanzierungsmöglichkeiten
- Begleitung bei Gesprächen insbesondere mit Banken oder Venture-Capital-Gesellschaften
- 20 Beratertage bzw.
- bei Einbeziehung sachverständiger Dritter bis zu 25 Beratertage
- Stufe: Projektmanagement
- Begleitung des Innovationsprojektes durch externes Projektmanagement
- Management zur Umsetzung des Realisierungskonzeptes incl. Projektcontrolling
- Auswertung und Beurteilung des Innovationsprojektes und Schlussfolgerungen
- bis zu 20 Beratertage
Kommt es im Ergebnis eines Vertrages der Leistungsstufe 2 zu mehr als einem Innovationsprozess, kann für jedes Projekt ein Vertrag nach Leistungsstufe 3 abgeschlossen werden.
Die Stufen 2 und 3 können auch in Anspruch genommen werden, wenn keine Beratung in der vorherigen Leistungsstufe erfolgt ist.
Initialberatung (Beratungsgutschein):
Kleine Unternehmen, die bisher keine externe Beratung zu Innovationsmanagement in Anspruch genommen haben, können eine geförderte Initialberatung in Anspruch nehmen.
Förderung:
100 % der Ausgaben für einen halben Beratertag (400 €). In einem Kalenderjahr können max. 5 BMWi-Gutscheine (max. Förderwert 20.000 €) in Anspruch genommen werden.
Antragstellung/Verfahren:
Unternehmen wendet sich an eines der autorisierten Beratungsunternehmen (Liste unter www.euronorm.de). Es schließt mit dem Beratungsunternehmen einen Vertrag und erhält Be-ratungs- und Managementleistungen. Die Abwicklung der Förderung (Förderantrag) über-nimmt das Beratungsunternehmen.
** Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und max. Jahresumsatz 10 Mio € oder max. Jahresbilanzsumme 10 Mio €





